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FAQ
- frequently asked questions
HGF
- häufig gestellte Fragen

  • Gibt es Probestunden? - Ja, die erste Probestunde ist kostenlos, weitere Probestunden sind gegen Gebühr möglich - siehe Preise

  • Kann man ohne Voranmeldung zu einer Probestunde gehen?  - Nein, Probestunden müssen vorher abgesprochen werden und werden von unserer Frau Müller verwaltet.

  • Was muss man zur Probestunde mitbringen? - Eine Leggins, ein nicht zu weites T-shirt und Stoppersocken sind bei Anfängern erst einmal ausreichend. Wer schon getanzt hat, kann natürlich sein Tanztrikot etc. tragen. Und eine Trinkflasche für hinterher ist immer gut.

  • Kann ich mit offenen Haaren tanzen? - Nein, alle Haare müssen hochgesteckt / zusammengebunden sein, also Dutt, Pferdeschwanz, Flechtfrisuren etc. Hauptsache die Haare fallen nicht ins Gesicht und der Nacken ist frei.

  • Gibt es vorgeschriebene Kleidung? - Ja, in den Ballettklassen haben wir für jede Stufe einen bestimmten Schnitt und Farbe für das Trikot und das Röckchen. Und auch die Schläppchen müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Siehe Unterrichtsbekleidung.

  • Dürfen bei jedem Unterricht Eltern, Freunde, Geschwister zuschauen? - Nein. In der allerersten Probestunde der jüngeren Kinder darf ein Erwachsener zuschauen. Danach findet der Unterricht ohne Zuschauer statt, damit sich alle Tänzer*innen frei und sicher fühlen und sich besser auf den Unterricht konzentrieren können. Wir haben aber einmal im Jahr Zuschauerstunden, in der alle Klassen das zeigen, was sie gerade erlernen. Zuschauen ist dabei sogar hybrid möglich.

  • Findet in den Ferien oder an Feiertagen Unterricht statt? - Nein, wir sind eine Schule und richten uns nach den NRW Schulferien sowie den gesetzlichen und brauchtümlichen Feiertagen.

  • Muss in den Ferien bezahlt werden? - Ja, denn unsere monatliche Gebühr ist einfach nur ein 12tel des Jahresbetrages, der für alle Unterrichtsstunden innerhalb von 12 Monaten gezahlt wird. So kann man einen  Dauerauftrag bei der Bank einrichten und muss sich nicht jeden Monat darum kümmern, was man bezahlen muss. In diesen 12 Monaten bezahlt man 37 Unterrichtsstunden, in den meisten Jahren sind es aber 38-40 Stunden pro Jahr, die wir unterrichten, so dass selbst wenn Unterricht wegen eines Auftrittes oder einer Prüfung ausfällt, man trotzdem nicht zu viel bezahlt. Details dazu stehen im Unterrichtsvertrag.

  • Kann ich ohne Vertrag bei euch tanzen? - Jain, die Probezeit ist natürlich ohne Vertrag, aber wer bleiben möchte, muss einen Vertrag ausfüllen, damit ist der Unterricht sogar günstiger als die Probestunden.

  • Wenn ich nicht mehr zum Unterricht kommen kann oder möchte, muss ich kündigen? - Ja, denn ein schriftlich abgeschlossener Vertrag muss auch schriftlich gekündigt werden. Dies geht per email oder Brief, nicht aber per whatsapp oder ähnlichen Apps.

  • Muss ich bei Aufführungen oder Prüfungen mitmachen? - Nein, wir machen kleine Auftritte, große Aufführungen und die RAD Prüfungen als Angebot für alle. Jede Familie kann dann entscheiden, ob sie daran teilnehmen möchte oder nicht.

  • Kann ich auch nur jede zweite oder dritte Woche zum Unterricht kommen? - Jain, denn theoretisch muss jeder selber wissen, wie oft man zum Unterricht kommt. Aber der Unterricht ist auf regelmäßige, wöchentliche Teilnahme ausgelegt, damit die Muskeln und auch das Gehirn wirklich davon profitieren. Man wird kein guter Tänzer, wenn man unregelmäßig da ist, und man kann dann nicht bei Auftritten oder Prüfungen mittanzen. In den höheren Klassen raten wir zu 2 Ballettstunden pro Woche und wenn man mehr lernen will, dann noch ModernJazzDance und oder Tap dazu.

  • Gibt es Extra-Proben für Aufführungen oder Prüfungen? Ja, wir die großen Aufführungen und die Prüfungen gibt es extra Proben. Für kleinere Auftritte machen wir alles im normalen Unterricht, da gilt dann jeweils die letzte Unterrichtsstunde vor dem Auftritt als Generalprobe und diese hat immer Anwesenheitspflicht, wenn man mittanzen möchte.

  • Kann ich die Tänze, die ich bei Euch lerne auch woanders aufführen? - Nein, die Übungen und Tänze, die bei uns im Unterricht gelernt werden, sind entweder geistiges und künstlerisches Eigentum der Lehrkraft oder der RAD(R) und dürfen nicht ohne Genehmigung anderweitig getanzt werden.


(weitere Fragen nehmen wir gerne in unseren Fragenkatalog auf, wenn sie häufiger gestellt werden)
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