Tanzen ist Kunst und das muss geweckt, gefördert und gelernt werden. Neben dem Spaß am gemeinsamen Tanzen, dem sicheren Erlernen und Erarbeiten neuer Schritte und Techniken werden die Vorbereitungen auf die Ballettprüfungen sowie die Möglichkeiten aufzutreten in der Ballettschule großgeschrieben. Die Schülerinnen und Schüler von Ballett & mehr... haben mehrfach im Jahr die Möglichkeit ihr Können zu zeigen. Unter anderem beim Weltkindertag in Ratingen, bei verschiedenen Weihnachtsfeiern oder diversen Festen und einmal im Jahr bei den Zuschauertagen vor den Sommerferien, zu denen alle Eltern herzlich eingeladen werden. Ebenso erhalten alle ab 9 Jahren die Möglichkeit an Tanzworkshops und Tanzferien teilzunehmen und dort Ihr Können zu zeigen und zu erweitern.
Damit Sie wissen, welche Möglichkeiten Ihr Kind bei uns hat oder Ihr selber bei uns habt: Kindertanz ab 3,5 – 6/7 Jahren: Rhythmus- und Bewegungsspiele, Phantasiereisen und kurze Schrittfolgen. Spielerisch erfahren die Kleinsten Kreativität, Musikalität, Raumgefühl, Körperhaltung und mehr, auch schon nach dem System der RAD®. Ohne Vorkenntnisse geeignet.
Ballett nach dem System der RAD® ab Grad 1, ungefähr ab dem 6./7.Lebensjahr, beginnt das Ballettvokabular größer zu werden. Die Technik wird immer weiter ausgearbeitet, klassische und moderne Elemente werden kombiniert. Solotänze und Gruppentänze auch folkloristischer Art werden einstudiert, während die spielerischen Elemente weniger werden. Die Schüler/innen können an den Ballettprüfungen der RAD® teilnehmen.
Spitzentanz: Frühestens mit 12 Jahren können Kinder bei uns auf die Spitze. Aber auch nur wenn die physischen Grundlagen gegeben sind und die technische Basis ausgearbeitet und stabil ist..
Modern Jazz Dance ist bei uns eine Mischung aus Modern Dance und Jazz Dance. Zu aktueller Musik / Musicalhits etc. wird getanzt; Eine Mischung aus Rhythmus, Muskelaufbau, Stretching und Tanztechniken der verschiedenen Modern- und auch Jazztanz Richtungen. Hier können Tänzer/innen jeden Alters auch ohne klassische Balletttechnik Tanz erfahren und erlernen. Ohne Vorkenntnisse geeignet.
Floor barre: sind Ballettübungen, die man eigentlich an der Stange (frz. barre) macht, aber hier liegt man auf einer Matte auf dem Boden (engl. floor). Wie bei einer richtigen Ballettstunde gibt es Ballettmusik zu den Übungen und es wird auf die Haltung, Körperspannung und korrekte Ausführung der Übungen geachtet. D.h. auch geübte BalletttänzerInnen oder Anfänger ohne Vorkenntnisse können diese Stunde als Trainingseinheit nutzen.
Ballet workout: ist eine Mischung aus Ballett, Pilates und Fitness; Man erreicht eine Verbesserung der Körperhaltung, Straffen von Bauch, Beinen und Po. Ohne Vorkenntnisse geeignet, aber gerade auch für TänzerInnen ein tolles Training um Herz-Kreislauf zu trainieren..
Ballett Erw/Jugendl: Ballett für Erwachsene oder ältere Jugendliche, Ballettübungen an der Stange, in der Mitte und quer durch den Raum, alles wird langsam erklärt und vorgezeigt, aber die Möglichkeit RAD-Prüfungen zu machen besteht trotzdem.
Silver Swans = Silber-Ballett / Ballett für Menschen ab der Lebensmitte: Ballett für reifere Menschen, mit und ohne Vorkenntnisse. Leichte Ballettbewegungen und tänzerische Übungen mit klassischer Musik an der Stange und im Raum, ggf. auch sitzend möglich.
In Workshops bieten wir auch immer mal wieder, wenn es die Zeit zulässt, den ein oder anderen Tanzstil an, den wir nicht regulär im Stundenplan haben, so dass man auch in andere Richtungen hinein schnuppern kann.
********************************************************************************************************************************** Tipps & Hinweis Damit der Unterricht ohne Probleme ablaufen kann, bitten wir um die Mitarbeit der Eltern, denn nur gemeinsam können wir Ihrem Kind den Tanz wirklich näher bringen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich in der Ballettschule ist. Teilnehmer, die zu spät kommen, stören den Ablauf der Stunde und somit alle anderen Mittänzer. Die angegebene Zeit auf dem Stundenplan ist die Anfangszeit des Unterrichts im Saal.
Im Tanzraum wird nicht gegessen oder getrunken, aber nach dem Training freut sich jeder Schüler / jede Schülerin über eine Kleinigkeit zu trinken. (Ausnahme die 90-Minuten-Stunden, hier darf Wasser mit in den Saal genommen werden)
Gerade bei den jüngeren Kindern: achten Sie darauf, dass Ihr Kind vor der Stunde noch einmal auf Toilette war, damit die Kleinen der Stunde auch komplett folgen können, ohne raus laufen zu müssen bzw. ohne das ein Malheur geschieht.
Tanz hat nicht nur mit Kunst, Musik, Bewegung & Spaß zu tun, sondern auch viel mit Konzentration, Disziplin & Kontinuität – helfen Sie Ihrem Kind Verständnis und ein Gefühl dafür zu bekommen. Dazu gehört auch korrekte, gepflegte Trainingskleidung (der Jahreszeit und dem Unterricht angepasst) und eine ordentliche Frisur (Haare immer aus dem Gesicht und ab Schulterlänge hochstecken/-binden); Ebenso darf kein Schmuck, Uhren etc. getragen werden (Ausnahme sind kleine Stecker-Ohrringe).
*********************************************************************************************************************************** Kleidung: Bilder zu den Details (Schnitt, Form) der korrekten Kleidung entnehmen Sie bitte der Mappe „Skips & Hops“, die in den Wartebereichen unserer Schulen ausliegt. Generell gilt: Schläppchen und Strumpfhosen/Söckchen für Mädchen immer rosé. Jungs tragen weiße Schläppchen und weiße Socken, außer im Discovering Repertoire, da sind Socken und Schläppchen für die Jungs schwarz. Ab Grad 1 brauchen die Schülerinnen zusätzlich Charakterschuhe und einen Charakterrock, die Jungs nur Charakterschuhe.
Outfit Ballett Mädchen (Trikot, Wickeljacke, Röckchen): Vorstufe, Pre-Primary & Primary – rosa, pale pink - Baumwolltrikot mit kurzem Arm, rosa Chiffonröckchen Grad 1 – himmelblau, sky blue - Baumwolltrikot mit breiten Trägern, Röckchen wer mag Grad 2 – marine, aqua (helles blaugrün) - Baumwolltrikot mit breiten Trägern, Röckchen wer mag Grad 3 – dunkelblau, navy blue - Baumwolltrikot mit breiten Trägern und Raffung vorne, Röckchen wer mag Grad 4 – lila, purple - Baumwolltrikot mit breiten Trägern und Raffung vorne, Röckchen wer mag Grad 5 – teal, grünblau - Baumwolltrikot mit breiten Trägern und Raffung vorne, schwarze Hotpants wer mag ab Grad 6 – kann die Farbe passend zum langen Chiffonrock gewählt werden für Discovering Repertoire - burgunder, burgundy - Baumwolltrikot mit breiten Trägern oder gekappten Ärmeln, schräges, knielanges Chiffonröcken in der gleichen Farbe ab Intermediate Foundation - schwarz mit breiten Trägern und Raffung vorne plus Soft pointes (demi-pointe Schuhe)
Outfit Ballett Jungen: Vorstufe, Pre-Primary, Primary - enganliegendes, weißes T-shirt, navy Shorts Grade 1 bis 5 - enganliegendes, weißes T-shirt oder weißes Trikot mit kurzen Arm, navy Shorts oder enge Leggins Grade 6 bis 8 - enganliegendes, weißes T-shirt oder weißes Trikot, enge Leggins navy farbend für Discovering Repertoire - enganliegendes, weißes T-shirt oder weißes Trikot, enge, schwarze Leggins, schwarze Socken und schwarze Schläppchen ab Intermediate Foundation - enganliegendes, weißes T-shirt oder weißes Trikot, enge, schwarze Leggins
Modern Jazz Dance: mit Tanzsocken oder Schläppchen, schwarze Leggins, T-shirt oder Trikot nach Wahl
Floor barre / Erwachsenen Ballett /Feierabend-Ballet: Ballettschläppchen, Ballettstrumpfhose, Trikot oder Leggins mit Trikot / T-shirt (für Floor barre sind auch Tanzsocken toll)
********************************************************************************************************************************* Preise - gültig seit 1.1.2023:
Preise für 1 Person: 540,- € pro Kalenderjahr für 45-60 Min/Woche = 45,-€ mtl. 636,- € pro Kalenderjahr für 75 Min/Woche = 53,-€ mtl. 720,- € pro Kalenderjahr für 90 Min/Woche = 60,- € mtl. 360,- € pro Kalenderjahr für 1 Zweitstunde / Woche = 30,- € mtl. 420,- € pro Kalenderjahr für 1 Zweitstunde a 75 Min/Woche = 35,- € mtl. 480,- € pro Kalenderjahr für 1 Zweitstunde a 90 Min/Woche = 40,- € mtl.
Familienrabatt für 2te Person (Geschwister / Eltern): 420,- € pro Kalenderjahr für 45-60 Min/Woche = 35,-€ mtl. 516,- € pro Kalenderjahr für 75 Min/Woche = 43,-€ mtl. 564,- € pro Kalenderjahr für 90 Min/Woche = 47,- € mtl. 288,- € pro Kalenderjahr für 1 Zweitstunde / Woche = 24,- € mtl. 360,- € pro Kalenderjahr für 1 Zweitstunde a 75 Min/Woche = 30,- € mtl. 384,- € pro Kalenderjahr für 1 Zweitstunde a 90 Min/Woche = 32,- € mtl.
Probestunde Preise ab 01.01.2023: 45/60Min = 18 Euro 75 Min = 20 Euro 90 Min = 22 Euro
********************************************************************************************************************************* AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Auszüge aus dem Unterrichtsvertrag: Präambel Die Vertragsparteien begründen ein Unterrichtsverhältnis miteinander. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass ein pädagogischer, künstlerischer Erfolg nur durch eine kontinuierliche Betreuung möglich ist. Daher ist das Unterrichtsverhältnis, unabhängig von dessen rechtlicher Ausgestaltung, auf Dauer angelegt.
2. Vertragsbeginn, Vertragsbeendigung: (2.1) Vertragsbeginn ist der ………..………… . Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. (2.2) [...] Nach dem ersten Jahr besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.
3. Unterrichtsgebühren: (3.1) Die Ballettschule hat derzeit Anspruch auf eine Jahresgebühr in Höhe von …….…... Euro, die in 12 gleichen Unterrichtsgebühren zu je …..... Euro, jeweils bis zum 5. eines Kalendermonats, zu überweisen ist. Die Zahlung(en) erfolgen: durch Dauerauftrag (KEINE BARZAHLUNG, KEIN LASTSCHRIFTEINZUG) Die Parteien sind sich einige, dass eine Anpassung der vereinbarten Unterrichtsgebühr jeweils zum Jahresbeginn möglich ist. Diese muss dem Vertragspartner vorher schriftlich mitgeteilt werden.
5. Unterrichtsort, -tag*, -zeit*: Der Unterricht findet in den angemieteten Räumen der Ballettschule statt (Ratingen). Regelmäßiger wöchentlicher Unterrichtstag ist bei Vertragsabschluss der …………………… Unterrichtszeit ist von …..…… Uhr bis …..…… Uhr. Unterrichtsort, -Tag, -Zeit sowie -Lehrkraft können sich im Laufe der Jahre ändern, Änderungen werden vorher schriftlich mitgeteilt. * Änderungen nach den Schulferien oder zu Beginn eines neuen Schuljahres /Halbjahres des Landes Nordrhein-Westfalen, bleiben der Ballettschule vorbehalten.
8. Feiertage, Ferien: Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen, kirchlichen und brauchtümlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen, so wie bei "höherer Gewalt" (Sperrung des Zugangswegs zur Ballettschule, Unwetterwarnungen, Einschränkungen bei Pandemien usw.) ebenso an Prüfungstagen der RAD, Brückentagen, Aufführungstagen o.ä.
9. Stundenanzahl / Unterrichtseinheiten: Es werden mindestens 35 Unterrichtseinheiten pro Jahr unterrichtet, wenn dies nicht in den Schulräumen möglich ist, dann wird ggf. auf online-Unterricht umgestellt oder die Schule bietet andere Alternativen an. Wenn sich für den Schüler / die Schülerin die Stundenanzahl / Dauer ändert, so erfolgt die Anpassung zum nächsten Monat und es bedarf keiner Aktualisierung des Unterrichtsvertrages. Es besteht kein Anspruch auf einen / eine bestimmte / n Lehrkraft / Klasse / Ort.
10. Unterrichtsausfall: (10.1) Bei Verhinderung der Ballettschule holt diese den Unterricht im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach. Wird die Zahl von 35 Unterrichtseinheiten in einem Jahr nicht erreicht und auch nicht durch mehr als 35 Unterrichtseinheiten im Vor- oder Folgejahr ausgeglichen, vermindert sich der Honoraranspruch der Schule. Über diesen Minderungsanspruch wird bei Vertragsende abgerechnet. (10.2) Bei Verhinderung oder Säumnis des Schülers bleibt der Anspruch der Ballettschule auf die Semestergebühr bestehen. D.h. vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden sind zu vergüten und es besteht kein Anrecht auf Nachholstunden. (10.3) Bei Erkrankung des Schülers endet die Verpflichtung zur Zahlung der Unterrichtsgebühr nach einer Krankheitsdauer von sechs Wochen, wenn die Unterrichtsunfähigkeit mittels ärztlichen Attests belegt ist. Die Pflicht zur Zahlung der Unterrichtsgebühr beginnt wieder ab dem Monat, in dem der Unterricht wiederaufgenommen wird. (10.4) Der Schüler verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er so krank ist, dass für die Lehrkraft und/oder die anderen Schüler eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
11. Pflichten der Ballettschule, Pflichten des Schülers, Hausordnung: (11.1) Die Ballettschule führt den Unterricht in voller Verantwortung für sachgemäße und regelmäßige Unterweisung durch. (11.2) Der Schüler verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen. (11.3) Der Schüler unterliegt der Hausordnung (siehe Aushang) und den allgemeinen Schulregeln (siehe Aushang/Homepage). Anordnungen des Personals hat er Folge zu leisten. (11.4) Der Schüler geht mit dem Inventar, dem Unterrichtsmaterial und den Kostümen der Schule pfleglich um, bei Missachtung können Schäden in Rechnung gestellt werden.
12. Auftritt in der Öffentlichkeit / Veranstaltungen in der Schule oder außerhalb: (12.1.) Der Schüler darf sich an öffentlichen Aufführungen, die das Unterrichtsfach betreffen, nur nach vorheriger Zustimmung der Ballettschule beteiligen. Diese darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. (12.2.) Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen, die durch die Ballettschule während des Unterrichts bzw. bei Auftritten / Shows vorgenommen werden, dienen Präsentations- und Werbezwecken. Sollte der Veröffentlichung persönliche Gründe entgegenstehen, sind diese rechtzeitig und selbständig anzumerken. (12.3.) Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen, die während des Unterrichts bzw. bei Auftritten / Shows durch den Schüler oder in seinem Namen aufgezeichnet werden, dürfen nur und ausschließlich für den Schüler privat gemacht werden (Fotoalbum zuhause). D.h. keinerlei Veröffentlichungen (Facebook, Instagram, YouTube, Blogs etc. pp.) oder Publizierungen (Presse, TV, Rundfunk etc.). Auch muss das Recht am persönlichen Bild und Ton aller anderen Schüler beachtet werden!
13. Haftung (13.1) Die gesetzliche Haftpflicht der Ballettschule und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. (13.2) Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände haftet die Ballettschule nicht. (13.3) Der Schüler nimmt am Unterricht und den Veranstaltungen auf eigenes Risiko teil. (13.4) Für Sachbeschädigungen in den Räumlichkeiten haftet der Verursacher (13.5) Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte beschränkt sich auf die Dauer des Unterrichtes im Tanzraum. (13.6) Bei externen Veranstaltungen beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die unmittelbare Auftrittszeit des Schülers.
14. Datenschutz Ein ausführliches Beiblatt zum Thema Datenschutz wird bei Vertragsabschluss zur Unterschrift vorgelegt. Mit der Unterschrift bestätigt der Vertragspartner diese zur Kenntnis genommen zu haben. (14.1) Die personenbezogenen Daten werden nur für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (Organisation, Abrechnung, Kommunikation). Ferner werden diese Daten zur Teilnahme an Prüfungen, Tanztagen etc. an die Veranstalter weitergeleitet. (14.2) Fotos, Videos siehe (12.2)
15. Vertragsdaten (15.1) Die Vertragspartner sind verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, e-mail, Telefon, Bankverbindung) unverzüglich der Ballettschule mitzuteilen.
16. Schuldbeitritt: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern schulden die mit unterzeichnenden Erziehungsberechtigten/der mit unterzeichnende Vormund als Vertragspartner der Ballettschule die Semestergebühr als Gesamtschuldner. (16.1.) Die Zahlung des Beitrages ist mit Vertragsbeginn fällig. Vorzeitiges Ausscheiden befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vollen Vertragsgebühr.
17. Schriftform: Die Vertragsparteien vereinbaren für den Vertrag die Schriftform. Änderungen und Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
18. Salvatorische Klausel. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der gültigen Regelungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung sind die Vertragsparteien zum Abschluss einer wirksamen Regelung verpflichtet, die der unwirksamen bzw. der unwirksam gewordenen Regelung am ehesten entspricht.