Augzug aus den Regeln und AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Tänzer*innen, die jünger als 8 Jahre sind, dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Schule hinterlassen werden und sind zum Unterrichtsbeginn an die Lehrkraft zu übergeben und pünktlich zum Unterrichtsende wieder abzuholen. Die Schule ist keine Kindertagesstätte, sondern ausschließlich in der Unterrichtszeit für die Tänzer*innen zuständig.
Tanz hat nicht nur mit Musik, Bewegung und Freude zu tun, sondern auch viel mit Konzentration und Disziplin – helfen sie Ihrem Kind oder sich selbst Verständnis und ein Gefühl dafür zu bekommen / zu behalten. Dazu gehört auch korrekte, gepflegte Trainingskleidung, eine ordentliche Frisur und das Ablegen des Schmuckes vor dem Training.
Während des Unterrichts sind alle elektronischen Geräte aus oder auf lautlos zu stellen und sollten im Unterricht nicht benutzt werden.
Die Ballettschule ist kein Spielplatz, die Begleitpersonen haben darauf zu achten, dass in der Umkleide und im Vorraum nicht getobt oder geklettert wird. Wir bitten um Ruhe, da laute Geräusche und laute Gespräche in den Ballettraum schallen und so den Unterricht und die Arbeit im Vorraum stören.
Da sich bei uns überwiegend Mädchen und Frauen in der Umkleide befinden, darf kein Junge / Mann diese einfach so betreten. Wir bitten darum, dass männliche Personen erst anklopfen und Eintreten, wenn ihnen dies von drinnen gestattet wird
Im Tanzunterricht liegt es in der Natur der Sache, dass die Lehrkraft die Schüler*innen gelegentlich berührt, d.h. mit der Hand oder einem Finger Muskeln antippen, sich Rücken an Rücken hinstellt etc. Sollten Sie dazu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fotos und Videos die im Unterricht von der Schule gemacht werden, kann die Schule zu Werbezwecken nutzen, hierbei achten wir darauf, dass kleine Kinder nicht zu erkennen sind und kein Foto irgendjemanden kompromittieren könnte.
Wir tolerieren kein aggressives oder beleidigendes Verhalten. Von den Schüler*innen wird erwartet, dass sie sich ordentlich, höflich und wohlerzogen verhalten und den Mitarbeiter*innen der Ballettschule Respekt zollen.
Sachbeschädigungen in den Schulräumen oder bei Schuleigentum werden auf Kosten des Verursachers behoben / wieder besorgt.
Generell ist den Anweisungen der Schulleitung, des Lehrpersonals oder den Angestellten Folge zu leisten.
Bzgl. der DSGVO beachten Sie bitte unser Sonderblatt, welches mit dem Unterrichtsvertrag ausgehändigt wird.
Wer zu spät bezahlt erhält eine Erinnerung per E-Mail, die Ballettschule behält sich vor eine Spätzahlergebühr zu erheben, wenn trotz Erinnerung zu spät gezahlt wird.
Familienrabatt: der Familienrabatt gilt für jede weitere Person, die in erster Linie mit der/dem Erstangemeldeten/r verwandt ist; D.h. Geschwister, Mutter, Vater. Wenn die erstangemeldete Person die Ballettschule verlässt, erlöscht der Rabatt automatisch. Zweit/Dritt-Stundenrabatt gibt die Ballettschule unter Vorbehalt, solange dies möglich ist.
Keine Zuschauer im regulären Unterricht. Ein Erziehungsberechtigter kann in der ersten Probestunde zuschauen. Danach sind die Schüler*innen mit der Lehrkraft alleine, so dass sie in Ruhe und konzentriert trainieren können und sich trauen können neue Dinge auszuprobieren.
Präambel des Unterrichtsvertrages Die Vertragsparteien begründen ein Unterrichtsverhältnis miteinander. Dabei besteht Einigkeit darüber, dass ein pädagogischer, künstlerischer Erfolg nur durch eine kontinuierliche Betreuung möglich ist. Daher ist das Unterrichtsverhältnis, unabhängig von dessen rechtlicher Ausgestaltung, auf Dauer angelegt.
2. Vertragsbeginn, Vertragsbeendigung: (2.1) Vertragsbeginn ist der ………..………… . Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet und verlängert sich danach auf unbestimmte Zeit. (2.2) [...] Nach dem ersten Jahr (11 Monaten) besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.
3. Unterrichtsgebühren: (3.1) Die Ballettschule hat derzeit Anspruch auf eine Jahresgebühr in Höhe von …….…... Euro, die in 12 gleichen Unterrichtsgebühren zu je …..... Euro, jeweils bis zum 5. eines Kalendermonats, zu überweisen ist. Die Zahlung(en) erfolgen: durch Dauerauftrag (KEINE BARZAHLUNG, KEIN LASTSCHRIFTEINZUG) Die Parteien sind sich einige, dass eine Anpassung der vereinbarten Unterrichtsgebühr jeweils zum Jahresbeginn möglich ist. Diese muss dem Vertragspartner vorher schriftlich mitgeteilt werden.
5. Unterrichtsort*, -tag*, -zeit*, -Lehrkraft*: Der Unterricht findet in den angemieteten Räumen der Ballettschule statt (Ratingen). Regelmäßiger wöchentlicher Unterrichtstag ist bei Vertragsabschluss der …………………… Unterrichtszeit ist von …..…… Uhr bis …..…… Uhr. Unterrichtsort, -Tag, -Zeit sowie -Lehrkraft können sich im Laufe der Zeit ändern, Änderungen werden vorher schriftlich mitgeteilt. * Änderungen nach den Schulferien oder zu Beginn eines neuen Schuljahres /Halbjahres des Landes Nordrhein-Westfalen, bleiben der Ballettschule vorbehalten.
8. Feiertage, Ferien: Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen, kirchlichen und brauchtümlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen, so wie bei "höherer Gewalt" (Sperrung des Zugangswegs zur Ballettschule, Unwetterwarnungen, Einschränkungen bei Pandemien usw.) ebenso an Prüfungstagen der RAD, Brückentagen, Aufführungstagen o.ä.
9. Stundenanzahl / Unterrichtseinheiten: Es werden mindestens 35 Unterrichtseinheiten pro Jahr unterrichtet, wenn dies nicht in den Schulräumen möglich ist, dann wird ggf. auf online-Unterricht umgestellt oder die Schule bietet andere Alternativen an. Wenn sich für den Schüler / die Schülerin die Stundenanzahl / Dauer ändert, so erfolgt die Anpassung zum nächsten Monat und es bedarf keiner Aktualisierung des Unterrichtsvertrages. Es besteht kein Anspruch auf einen / eine bestimmte / n Lehrkraft / Klasse / Ort.
(Alle Informationen stehen im Unterrichtsvertrag, dem DSGVO-Beiblatt und der Info-Mappe, die in der Schule ausliegt)